Die verbotene Innenseite des Oberschenkels

Seit dem 1. August steht in Minnesota im Gesetz, was ein intimate part ist: primary genital area, groin, inner thigh, buttocks, or breast. Die Innenseite des Oberschenkels. Nicht in einem Aktkatalog, sondern in § 609.341 des Sexualstrafrechts – von dort ist diese Definition in ein Verbot von Nudification-Technologie gewandert.

Heute verhandelt ein Bundesrichter in St. Paul, ob dieses Verbot vorerst bestehen bleibt. Das Gesetz verbietet nicht das Bild selbst, sondern untersagt es dem Betreiber einer Website, App oder Software, einem Nutzer ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sich ein Bild oder Video so verändern oder erzeugen lässt, dass bei einer erkennbaren Person ein intimate part erscheint, das im Original nicht zu sehen war – realistisch genug, dass ein vernünftiger Mensch glaubt, es gehöre zu ihr. Nudify. Bis zu 500.000 Dollar pro access, download or use, und wer abgebildet ist, kann zusätzlich klagen. Der Nutzer selbst steht dagegen nicht im Verbot.

Vom Wort consent fehlt im Verbotsparagraphen jede Spur. Verbreitung ist nicht nötig, Vorsatz des Betreibers auch nicht – ein Bild, das niemand zu sehen bekommt außer dem, der es erzeugt hat, kann schon genügen. Genau hier setzt die Klage von xAI an: kein Wissen, keine Absicht, kein Safe Harbor für einen Betreiber, der Missbrauch eigentlich zu verhindern versucht.

Was mir an dem Fall hängen bleibt, ist weniger die Klage als die Landkarte, die das Gesetz zeichnet. Sie stammt aus einem Gesetz über Berührung, und dort hat die Innenseite des Oberschenkels einen klaren Sinn. Im Bild bezeichnet sie plötzlich eine Zone: Shorts, ein Speedo, ein Mann ohne Hemd. Solche Beispiele nennt die Klage von xAI ausdrücklich, und der Wortlaut des Gesetzes lässt ihnen tatsächlich Raum – die erste Fassung war noch enger gefasst, das Parlament hat sich am Ende für die weitere Liste entschieden.

Eine Ausnahme gibt es: Das Verbot greift nicht, wenn das Nudifizieren eines Bildes substantial application of individualized technological or artistic skill and judgment by a human creator verlangt. Wer sich hinsetzt, das Bild von Hand bearbeitet und dabei Entscheidungen trifft, fällt nicht darunter. Wer nur einen Satz eingibt, schon – derselbe Körper, dasselbe Bild, zwei verschiedene Rechtsformen, je nachdem, wie viel Handarbeit noch dazwischenliegt.

Man kann sich das an einer Kamera klarmachen. Eine Großformatkamera ist umständlich: aufstellen, Objektiv setzen, messen, fokussieren, belichten, entwickeln. Zwischen Blick und Bild liegen Handgriffe, Material, Zeit. Eine Polaroidkamera macht daraus einen einzigen Moment – drücken, warten, fertig. Hätte diese Logik immer schon gegolten, hätte man irgendwann sagen müssen: Die Großformatkamera darf den Akt fotografieren, die Polaroid nicht. Zu direkt, zu leicht, zu wenig menschliche Arbeit zwischen Körper und Bild – vielleicht sogar zu heimlich.

So haben wir es natürlich nie gehandhabt. Die moralische Qualität eines Aktbildes hat sich noch nie danach bemessen, wie viele Handgriffe zwischen Auslöser und Abzug lagen. Die Polaroid wurde nicht unsittlicher, weil sie sofort ein Bild lieferte, und der Akt wurde nicht harmloser, nur weil eine Fachkamera dafür drei Stative und einen Belichtungsmesser brauchte.

Der Unterschied liegt heute weder im Körper noch im Bild, sondern in der Schwelle davor. Was ein Mensch mit Aufwand herstellt, gilt als Arbeit; was eine Maschine auf einen Satz hin unmittelbar liefert, wird zum Problem. Der Pinsel darf weiterarbeiten, weil der Pinsel Arbeit ist. Der Prompt gerät in Verdacht, weil er keine ist.

Ich glaube nicht, dass darin eine neue Scham steckt – eher eine Vermessung, die dem Blick vorausgeht. Der Staat malt kein Verbot über ein Bild, er legt eine alte Körperkarte über eine neue Maschine. So wandert die Innenseite des Oberschenkels vom Sexualstrafrecht in die Software.

xAI will das Gesetz stoppen, solange der Prozess läuft: First Amendment, zu weit gefasst, kein Safe Harbor. Der Staat hält dagegen, er reguliere ein Werkzeug und keine Rede. Ob diese Unterscheidung trägt, muss der Richter heute nicht endgültig klären – die Anhörung entscheidet nicht über die ganze Sache. Nur gilt das Gesetz bis dahin schon.

Deshalb ist die Innenseite des Oberschenkels am Ende interessanter als die Nacktheit, die dort entstehen soll. Wir rechnen den Körper weg oder lassen ihn nur noch durch, wenn eine bestimmte Art von Hand zwischen ihm und dem Bild gestanden hat. Es ist dieselbe Bewegung: weg vom Leib, hin zu einer Vorschrift, die ihn kennt, bevor überhaupt jemand hinsieht. Sicherer wird die Nacktheit dadurch nicht. Nur der Blick bekommt eine Karte, nach der er sich zu richten hat.



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